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Römische Freigelassene: Manche wurden reich!

Geldbeutel
Museum Lauriacum: Modell eines römischen Ledergeldbeutels. By W. Sauber via wikicommons.

Römische Freigelassene

Römische Sklaven durften nicht in einer regulären Ehe leben, wohl aber die Freigelassenen. Sie lebten in einer zivilrechtlich voll anerkannten Ehe (Iustum Matrimonium) mit ihren Partnern.

Nach der Freilassung geborene Kinder waren dann auch freien römischen Bürgern gleichgestellt. Doch der gesellschaftliche Makel eines Freigelassenen konnte über mehrere Generationen bestehen und wurde oft wirksam öffentlich gebraucht, sodass höhere öffentliche Ämter in der Regel nicht von Freigelassenen besetzt wurden.

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Römische Sklaven: Freie und Freigelassene

Antike Papyri aus Brüssel
Die Freilassung eines Sklaven ging auch per Brief.

Freie römische Sklaven in Rom

Römische Sklaven konnten auf verschiedene Arten freigelassen werden: nach ius civile; manumissio vindicta: Durch einen Freiheitsprozess. Ein adsertor libertatis behauptete im Legisaktionsprozess dem Eigentümer und Prozessgegner gegenüber, dass dieser Mensch frei sei. Der Eigentümer schwieg auf diese Behauptung.

Daraufhin bestätigte der Gerichtsmagistrat die Freiheit. Vereinfacht konnte diese Erklärung des Sklavenbesitzers vor der Behörde (Gericht) erfolgen. Manumissio censu: Der Sklave meldet sich mit Erlaubnis seines Herrn beim Census. Mit dem Bürgercensus verschwand diese Freilassungsform in der Kaiserzeit. Manumissio testamento: Die testamentarische Verfügung des Eigentümers.

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Römische Liktoren: Wer war das?

togato._Sec._I_d.C._-_Foto_Giovanni_Dall'Orto,_13_Mar_2012
Römische Liktoren trugen eine Toga. Via wikimedia commons by Giovanni Dall’Orto.

Wer waren römische Liktoren?

Römische Liktoren waren römische Bürger und vor allem Freigelassene. Sklaven durften den Dienst nicht erfüllen. Rechtlich gesehen waren die Lictores Magistratsdiener, so genannte apparitores. Im Rang standen sie nach den scribae (Bürovorstehern) an zweiter Stelle vor allen anderen Amtsdienern.

Römische Liktoren wurden vom Staat ausgewählt, ausgerüstet und besoldet. Aus einer Inschrift ist bekannt, dass die römischen Staatsdiener ein Gehalt von 600 Sesterzen im Jahr verdienten. Der unmittelbar beim Magistrat gehende Liktor hieß lictor primus oder lictor proximus. Als sichtbare Repräsentanten der römischen Staatsgewalt trugen sie in Rom die Toga und im Feld einen Kriegsmantel.