Die Aufgaben des römischen Censor wurden zu Zeiten des Königtums vom König persönlich vorgenommen und das Amt stand etwas abseits der gewöhnlichen römischen Ämterlaufbahn.
Um die Consuln von der Aufgabe der Vermögensschätzung zu entlasten wurde die Magistratur im Jahr 443 v. Chr. eingeführt. Zur römischen Königszeit nahmen die Könige selbst den census vor – die Vermögensschätzung der Bürger und die Musterung.
Quaestor war eine römische Magistratur im Bereich der Finanzverwaltung. In der römischen Ämterlaufbahn war die Quaestur in klassischer Zeit das Einstiegsamt in den cursus honorum. Die Quaestur wurde vermutlich in Rom im Jahr 447 v. Chr. zur Verwaltung der Staatskasse (Aerarium) eingerichtet.
Im Jahr 421 v. Chr. gab es dann schon vier Quaestoren, denn neben den Verwaltern der zivilen Staatskasse sollte auch den Consuln zwei Verwalter für die Kriegskasse zur Verfügung stehen. Im 3. Jhd. v. Chr. wurde die Anzahl der römischen Quaestoren erneut verdoppelt zur finanziellen Verwaltung Italias, Sicilias und Sardinias.
Im Zuge der Zeit mussten die römische Praetur zahlreiche Kompetenzeinbußen hinnehmen. Dennoch aber blieb sie eine bedeutende Voraussetzung für zahlreiche wichtige Verwaltungsposten im Römischen Reich.
Da das römische Consulat erst mit vierzig Jahren angetreten werden durfte, hatten die meisten ehemaligen Praetoren etwa zehn Jahre Zeit, während derer sie häufig gleich mehrere Ämter nacheinander inne hatten. Häufig war ihr erstes Amt der legatus eines proconsul, der in eine Senatsprovinz ging und dort dem Statthalter zur Seite stand und in jurisdiktionellen Angelegenheiten beriet. Sie hatten ebenso hohes Ansehen wie die Curator viarum oder die praefectus frumendi dandi, die für die Getreidespenden in Rom verantwortlich zeichneten.
In Rom gab es keine schriftlich fixierte Verfassung. Einzig die über Jahrhunderte lang ausgeübte Tradition wirkte sich stark normierend aus und schuf Kontinuität.
Das mos maiorum, der Brauch der Vorfahren, bestimmte die Sitte, dass die römischen Beamten für ein Jahr vom Volk gewählt wurden. Während der römischen Königsherrschaft gab es keine Magistrate und sie waren dem König untergeordnet. Die meisten römischen Ämter wurden im Lauf der römischen Republik geschaffen.
Zwei klassische römische Laufbahnen zur Kaiserzeit
Der römische cursus honorum zur römischen Kaiserzeit unterschied sich wesentlich von dem der Republik. Von dieser Zeit an gab es zwei verschiedene Arten der römischen Ämterlaufbahn: Die senatorische und die ritterliche.
Die Senatslaufbahn für einen Römer begann im Alter von mindestens 17 Jahren. Der Anwärter übernahm entweder ein Militärtribunat oder ging in den Dienst bei den Vigintisexviri in Rom. Darauf folgte die Quaestur mit einem Mindestalter von 25 Jahren sowie Volkstribunat oder Aedilat mit mindestens 27 Jahren. Die Praetur konnte mit 30 Jahren erreicht werden und das Konsulat mit 32 Jahren. Doch die meisten Ämter hatten nicht mehr die Bedeutung, die sie einst hatten und besaßen keine Machtfülle.