Die römischen Plebejer
Die Plebejer waren der Großteil des römischen Volkes, der nicht dem patrizischen Geburtsadel angehörte.
Zu ihnen gehörten einfache Handwerker und Bauern, aber auch vermögende Ritter und Senatoren.
Die römischen Plebejer
Die Plebejer waren der Großteil des römischen Volkes, der nicht dem patrizischen Geburtsadel angehörte.
Zu ihnen gehörten einfache Handwerker und Bauern, aber auch vermögende Ritter und Senatoren.
Der römische Magistrat
Gegenüber dem einfachen römischen Bürger hatten die Magistrate der Stadt Rom eine ganz besondere Macht: die coercitio. Diese gab ihnen das Recht, jederzeit gegen Störungen der öffentlichen Ordnung vorzugehen. Die Magistrate konnten einstweilige Anordnungen (interdicta) treffen.
Sie verhängten dann etwa Geldbußen (multae) oder verhafteten Übeltäter (vincula, prensiones), nahmen Pfänder ein (pignoris capio) und sogar körperliche Züchtigung kam zum Einsatz als Strafe für ein öffentliches Vergehen (verbera).
Römischer Aedil
Das römische Aedilat war eine Magistratur in Rom, deren Kompetenzen sich vor allem auf den Bereich der Ordnungsverwaltung in der Stadt beschränkten.
Der römische Aedil war zuständig für die Marktaufsicht und die damit einhergehende Jurisdiktion, für die Aufsicht über öffentliche Bauten und Straßen sowie für die Versorgung der Stadt mit Getreide und Wasser.
Gaius Gracchus als Volkstribun der Römer
Im Jahr 123 v. Chr. wurde der Bruder von Tiberius Gracchus, Gaius Gracchus, zum Volkstribun gewählt. Auch er hatte dem Ausschuss angehört, der die Reform seines getöteten Bruders umgesetzt hatte.
Da Gaius ein geschickter Rhetoriker war, fand er in allen Bevölkerungsschichten Anhänger. Direkt nach seiner ersten Amtsperiode wurde er überzeugt wieder gewählt. Gaius Gracchus untermauerte die Agrarreform seines Bruders, indem er römische Kolonien nahe wichtiger Städte wie Tarent oder Karthago vorsah.
Mare Suebicum – die antike Ostsee
Die Römer nannten die Ostsee Mare Suebicum. Da vorher kaum jemand dieses Meer kannte, entstand der Begriff für die antike Ostsee erst in der Kaiserzeit. Die Bezeichnung stammt von den Volksstämmen der Sueben, die zwischen Rhein und Elbe siedelten. Unsere heutige Bezeichnung Ostsee ist übrigens eine mittelalterliche „Erfindung“, in Anlehnung an die Nordsee.
Kaiserzeit: Volkstribunat
Eine wichtige Rolle spielte das Volkstribunat schließlich beim Umbau der Römischen Republik zum Prinzipat.
Die tribunizische Amtsgewalt wurde auf den neuen princeps übertragen, als republikanische Legitimation der kaiserlichen Macht innerhalb der Stadt Rom. Damit wurde das Amt politisch bedeutungslos, denn nun übte der Kaiser die tribunizischen Rechte monopolisiert aus. Dennoch wurde es bis ins 5. Jhd. weiter besetzt. Die Interzessionen gegen Gesetzesvorschläge verschwanden auf diese Weise.
Römischen Proconsuln in der Römischen Republik
Die ersten Repräsentanten Roms wurden nötig nach dem Ersten Punischen Krieg, als aus die eroberten Gebiete zu den italischen Provinzen Sicilia und Sardinia et Corsica wurden.
Beide waren zu weit von der Hauptstadt Rom entfernt, um von dort aus kontrolliert zu werden. Um die Herrschaft herzustellen, griffen die Römer zunächst auf bestehende Strukturen zurück: Die Praetoren Roms verfügten bereits über ein volles Imperium, ursprünglich, um die Consuln im Kriegsfall vertreten zu können oder auch selbst Armeen führen zu können.
Die Statthalter in den Provinzen und die römischen Kaiser
Obgleich den Herrscher repräsentierend, standen die römischen Statthalter der Provinzen und die römischen Kaiser traditionell in einem Spannungsverhältnis zueinander. Denn einerseits war der Statthalter Vertreter des Kaisers, andererseits stellte der Herrscher aufgrund seiner Entfernung vom Zentrum und den großen militärischen Machtmitteln auch eine Bedrohung für die Zentrale dar. Deshalb versuchten die Kaiser stets die Macht ihrer Repräsentanten einzugrenzen. Die Statthalter in den Provinzen wurden im Turnus ausgetauscht oder das Kommando über Legionen wurde zum Beispiel als Kompetenzeinschränkung an separate Legionslegaten vergeben.
Eheliche Gewalt – die römische Hochzeit ohne Zeremonie
Römische Frauen wurden in die Familien ihrer Männer aufgenommen – kamen in deren Gewalt („in manum conveniebat“).
Dies konnte auf drei verschiedene Arten geschehen: durch Gewohnheitsrecht, das „coemptio“ und „confarreatio“ – dies geschah, wenn die Frau ein ganzes Jahr im Haus des Mannes wohnte, ohne drei Nächte von dort fern zu bleiben. Nicht einmal ihr Vater konnte sie dann von dort wieder auslösen. Die Wohnung war dann zum ehelichen Heim geworden und das Recht des Vaters galt als verjährt. Auf diese Weise konnte eine Verheiratung auch ohne eine Hochzeit oder ein Zeremoniell von statten gehen.
Heirat – Scheidung – Verstoßung
In Rom war das Geld entscheidend für die Eheschließung. Ein Mädchen ohne Geld ließen die Männer einfach sitzen. Es sei denn, sie überzeugte durch ihre Schönheit! Dann konnte es geschehen, dass sich ein Mann auch einer mittellosen Magd annahm. „Da habe ich eine erwachsene Tochter am Hals, ohne Mitgift, und ich kann sie nicht an den Mann bringen“, hörte man im antiken Rom so manchen Vater lamentieren. Auch die Mütter waren bemüht, aus ihren Töchtern eine heiratsfähige Frau zu „formen“. Waren die Mädchen zu dick, ließen sie sie einfach eine Weile hungern, bis sie schlank waren wie „ein Schilfrohr“.